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LABOR - KURZ UND KLEIN

DATEX OJE

Zu "Datex-Trix" aus LABOR 1: Wahr ist vielmehr, dass man das mit der Paketlaenge alles garnicht so genau sagen kann. Wenn man den Datex-PAD anwaehlt, ist zunaechstmal eine Paketlaenge von 128 Byte aktuell. Das wird dem aufmerksamen Beobachter sogar mitgeteilt:

DATEX-P: Verbindung hergestellt mit 45 6673 13330 (001) (n, Gegenstelle zahlt, Paket-Laenge: 128)

Und da faengt die Schweinerei auch schon an. Es macht dem PAD ueberhaupt nichts aus, auch mal ein ganzes Paket Nullen zu senden - und zu berechnen. Wenn zum Beispiel die angerufene Seite unfair ist, stellt sie einfach den PAD so ein, dass er alle 40 MilliSekunden ein Paeckchen schnuert, ob Zeichen empfangen wurden oder nicht. Da die Paketlaenge aber festliegt, fuellt er eben mit Nullen auf. Insofern ist die Empfehlung, man moege nur 62 Zeichen pro Zeile schreiben, irrefuehrend, da man selbst im Allgemeinen herzlich geringen Einfluss auf den Ablauf hat. Im beschriebenen Beispiel kriegt man naemlich mit 300 Baud nur alle 33 MilliSekunden ein Byte an den PAD gesendet, was praktisch bedeutet, jedes Zeichen kriegt sein eigenes Paket, zusammen mit 127 Nullen...

Und eine wirklich unfaire Gegenstelle kriegt es auch fertig, dem PAD zu sagen, dass das 'Datenweiterleitungszeichen' fuerderhin nicht mehr RETURN heisst, sondern beispielsweise CTRL-G (bing...) oder etwas aehnlich Perverses. Aber so was macht ja keiner. Oder doch? Von einem sueddeutschen Verlag, dessen Name nicht genannt sein soll, geht die Kunde, er habe genau diesen 40ms-Trick bei seiner Mehlbox verwandt, damit es eine schoen kontinuierliche Steuerung des Datenflusses (Xon/Xoff) gibt. Da fuehlt man sich ganz nackt & schrecklich ...

Andererseits: Manche Effekte lassen sich in der Praxis natuerlich auch positiv nutzen. Wir brauchen dem PAD nur mit dem set-Befehl mitzuteilen, dass das Datenweiterleitungszeichen kuenftig CTRL-L (= Formfeed) sei. Wenn die angerufene Seite das auch macht, werden die Pakete optimal genutzt. Nachteilig ist nur, dass man dann bei eigenen Eingaben immer RETURN und CTRL-L senden muss, damit das bei der Gegenstelle ankommt.

(goblin)

X-MODEM UND DATEX-P

Normalerweise arbeiten X-Modem und Datex-P nicht zusammen, da X-Modem eigene Steuerzeichen verwendet. Mit den richtigen Parameter-Einstellungen ist aber auch das moeglich. Hierzu gibt man ein:

set2:0,4:0,5:1,9:0,123:0,126:0

Ps: Kennt einer die genaue Netzwerk-Kennzahl fuer Zimnet (Simbabwe)?

(black is beautiful)

NEUER PAD IN WIESBADEN

Die Rufnummern : 06121 / 36011 (V.21 , 300 / 300 Baud ) 06121 / 36041 (V.22 , 1 / 1 Baud ) 06121 / 36081 (V.23 , 1 / 75 Baud )

MODEM-FREIFAHRT?

In einem Mitte Februar veroeffentlichten Beschluss vom 22.06.1988 hat der 2.Senat des Bundesverfassungsgerichts die Strafvorschrift, derzufolge die Verwendung von US- Modems verboten war (Par. 15/II a FAG) fuer verfassungswidrig erklaert. Diese Vorschrift darf von den Strafgerichten nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nun auf den Standpunkt gestellt, dass die Strafbarkeit eines Verhaltens nicht vom jeweiligen Inhalt der Verleihungsbedingungen der Deutschen Bundespost abhaengig sein darf. Was strafbar ist und was nicht, darf nach Artikel 103/II des Grundgesetzes nur duch den Gesetzgeber bestimmt werden.

Nachdem Par. 15/II a FAG jetzt fuer nichtig erklaert worden ist, ist der Gesetzgeber aufgerufen, eine Neuregelung zu schaffen. Angesichts der Tatsachen, dass die restriktive Haltung der Post im Bereich der DFUe in letzter Zeit weithin kritisiert worden ist, wird allgemein nicht damit gerechnet, dass die Strafbarkeit der Benutzung privater Modems wieder einfgefuehrt wird, zumal im kuenftigen europaeischen Binnenmarkt ohnehin eine Liberalisierung der postalischen Vorschriften gefordert ist.

Mit dem Wegfall der Strafbarkeit sind solche Modems nicht bereits erlaubt. Aber nachdem der Anschluss von Modems ohne Zulassungsnummer nicht mehr strafbar ist, besteht nicht mehr die Moeglichkeit, "illegale" Modems nach den Vorschriften der Strafprozessordung zu beschlagnahmen.

(Aktenzeichen: 2 BvR 234/87 / 2 BvR 1154/86. Juris-DokNr. 405690)

Quelle: Geonet (MBK1) via BARNEY@INFINET.ZER, nach "Anschluss von US-Modems jetzt straffrei" von Rechtsanwalt Rudolf Schmidt, Marl.

 

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